§ 1 | Begriffsbestimmungen |
§ 2 | Rechtsträgerschaft bei staatlichen Pflegeschulen |
§ 3 | Bestimmung der Ausbildungskosten und Bemessung von Pauschal- und Individualbudgets |
§ 4 | Unterschiedliche Pauschalen bei Pauschalbudgets |
§ 5 | Mitteilungspflichten vor Festsetzung von Ausbildungsbudgets |
§ 6 | Zurückweisung unangemessener Ausbildungsvergütungen |
§ 7 | Zurückweisung unplausibler Angaben |
§ 8 | Festsetzung der Ausbildungsbudgets |
§ 9 | Ermittlung des Finanzierungsbedarfs |
§ 10 | Mitteilungspflichten und Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Krankenhäuser |
§ 11 | Mitteilungspflichten zur Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen |
§ 12 | Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen |
§ 13 | Einzahlungen in den Ausgleichsfonds |
§ 14 | Höhe der Ausgleichszuweisungen |
§ 15 | Zahlung der Ausgleichszuweisungen |
§ 16 | Abrechnung der Ausgleichszuweisungen |
§ 17 | Abrechnung der Umlagebeträge |
§ 18 | Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Einrichtungen |
§ 19 | Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Trägern der praktischen Ausbildung oder Pflegeschulen |
§ 20 | Rechnungslegung |