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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pflanzentechnologiemeister und Pflanzentechnologiemeisterin (Pflanzentechnologie-Meisterprüfungsverordnung - PflanzentechMeistPrV)
§ 9
Struktur der Prüfung
Die Prüfung besteht aus
1.
einem Arbeitsprojekt nach § 10 sowie
2.
einer schriftlichen Prüfung nach § 11.
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