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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe* (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)
Anlage 12 (zu § 47 Absatz 5 Satz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1619;
bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote)

Die/der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses
Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung
für
                    
Name, Vorname
 
Geburtsdatum              Geburtsort
 
 
hat am                    die staatliche Eignungsprüfung nach § 47 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe bestanden/nicht bestanden* .
Ort, Datum
 
(Siegel)

 
 
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) 
*
Nichtzutreffendes streichen.