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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe*

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Berufliche Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
Abschnitt 1
 Ausbildung und Leistungsbewertung
  § 1 Inhalt und Gliederung der Ausbildung
  § 2 Theoretischer und praktischer Unterricht
  § 3 Praktische Ausbildung
  § 4 Praxisanleitung
  § 5 Praxisbegleitung
  § 6 Jahreszeugnisse und Leistungseinschätzungen
  § 7 Zwischenprüfung
  § 8 Kooperationsverträge
Abschnitt 2
 Bestimmungen für die staatliche Prüfung
  § 9 Staatliche Prüfung
  § 10 Prüfungsausschuss
  § 11 Zulassung zur Prüfung
  § 12 Nachteilsausgleich
  § 13 Vornoten
  § 14 Schriftlicher Teil der Prüfung
  § 15 Mündlicher Teil der Prüfung
  § 16 Praktischer Teil der Prüfung
  § 17 Benotung
  § 18 Niederschrift
  § 19 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung, Zeugnis
  § 20 Rücktritt von der Prüfung
  § 21 Versäumnisfolgen
  § 22 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
  § 23 Prüfungsunterlagen
  § 24 Prüfung bei Modellvorhaben nach § 14 des Pflegeberufegesetzes
Teil 2
 Besondere Vorschriften zur beruflichen Pflegeausbildung nach Teil 5 des Pflegeberufegesetzes
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 25 Anwendbarkeit der Vorschriften nach Teil 1
Abschnitt 2
 Berufliche Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  § 26 Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung
  § 27 Gegenstände des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung
Abschnitt 3
 Berufliche Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger
  § 28 Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung
  § 29 Gegenstände des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung
Teil 3
 Hochschulische Pflegeausbildung
  § 30 Inhalt und Gliederung der hochschulischen Pflegeausbildung
  § 31 Durchführung der hochschulischen Pflegeausbildung
  § 32 Modulprüfungen und staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung
  § 33 Prüfungsausschuss
  § 34 Zulassung zur Prüfung, Nachteilsausgleich
  § 35 Schriftlicher Teil der Prüfung
  § 36 Mündlicher Teil der Prüfung
  § 37 Praktischer Teil der Prüfung
  § 38 Niederschrift, Rücktritt von der Prüfung, Versäumnisfolgen, Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, Prüfungsunterlagen
  § 39 Bestehen und Wiederholung des staatlichen Prüfungsteils
  § 40 Erfolgreicher Abschluss der hochschulischen Pflegeausbildung, Zeugnis
  § 41 Prüfung bei Modellvorhaben nach § 14 des Pflegeberufegesetzes
Teil 4
 Sonstige Vorschriften
Abschnitt 1
 Erlaubniserteilung
  § 42 Erlaubnisurkunde
Abschnitt 2
 Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, erforderliche Anpassungsmaßnahmen und Erbringung von Dienstleistungen
  § 43 Allgemeines Verfahren, Bescheide, Fristen
  § 44 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
  § 45 Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
  § 46 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
  § 47 Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
  § 48 Nachweis der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 49 Verfahren bei Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Abschnitt 3
 Fachkommission und Bundesinstitut für Berufsbildung
  § 50 Aufgaben der Fachkommission
  § 51 Erarbeitung und Inhalte der Rahmenpläne
  § 52 Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne
  § 53 Mitgliedschaft in der Fachkommission
  § 54 Vorsitz, Vertretung
  § 55 Sachverständige, Gutachten
  § 56 Geschäftsordnung
  § 57 Aufgaben der Geschäftsstelle
  § 58 Sitzungen der Fachkommission
  § 59 Reisen und Aufwandsentschädigung
  § 60 Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung
Abschnitt 4
 Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 61 Übergangsvorschriften
  § 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (zu § 7 Satz 2)
Kompetenzen für die Zwischenprüfung nach § 7
  Anlage 2 (zu § 9 Absatz 1 Satz 2)
Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 9 zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
  Anlage 3 (zu § 26 Absatz 3 Satz 1)
Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 26 zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  Anlage 4 (zu § 28 Absatz 3 Satz 1)
Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 28 zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger
  Anlage 5 (zu § 35 Absatz 2, § 36 Absatz 1, § 37 Absatz 1)
Kompetenzen für die Prüfung der hochschulischen Pflegeausbildung nach § 32
  Anlage 6 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 1, § 25)
Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der beruflichen Pflegeausbildung
  Anlage 7 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 2, § 26 Absatz 2 Satz 1, § 28 Absatz 2 Satz 1)
Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung der beruflichen Pflegeausbildung
  Anlage 8 (zu § 19 Absatz 2 Satz 1)
  Anlage 9 (zu § 44 Absatz 3 Satz 2)
  Anlage 10 (zu § 45 Absatz 9)
  Anlage 11 (zu § 46 Absatz 3)
  Anlage 12 (zu § 47 Absatz 5 Satz 2)
  Anlage 13 (zu § 42 Satz 1)
  Anlage 14 (zu § 42 Satz 2)