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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe* (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)
Inhaltsübersicht 

Teil 1
 
Berufliche Pflegeausbildung zur
Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
 
 
Abschnitt 1
 
Ausbildung und Leistungsbewertung
 
§  1Inhalt und Gliederung der Ausbildung
§  2Theoretischer und praktischer Unterricht
§  3Praktische Ausbildung
§  4Praxisanleitung
§  5Praxisbegleitung
§  6Jahreszeugnisse und Leistungseinschätzungen
§  7Zwischenprüfung
§  8Kooperationsverträge
 
Abschnitt 2
 
Bestimmungen für die staatliche Prüfung
 
§  9Staatliche Prüfung
§ 10Prüfungsausschuss
§ 11Zulassung zur Prüfung
§ 12Nachteilsausgleich
§ 13Vornoten
§ 14Schriftlicher Teil der Prüfung
§ 15Mündlicher Teil der Prüfung
§ 16Praktischer Teil der Prüfung
§ 17Benotung
§ 18Niederschrift
§ 19Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung, Zeugnis
§ 20Rücktritt von der Prüfung
§ 21Versäumnisfolgen
§ 22Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 23Prüfungsunterlagen
§ 24Prüfung bei Modellvorhaben nach § 14 des Pflegeberufegesetzes
 
Teil 2
 
Besondere Vorschriften
zur beruflichen Pflegeausbildung
nach Teil 5 des Pflegeberufegesetzes
 
 
Abschnitt 1
 
Allgemeine Vorschriften
 
§ 25Anwendbarkeit der Vorschriften nach Teil 1
 
Abschnitt 2
 
Berufliche Ausbildung zur
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
 
§ 26Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung
§ 27Gegenstände des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung
 
Abschnitt 3
 
Berufliche Ausbildung zur
Altenpflegerin oder zum Altenpfleger
 
§ 28Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung
§ 29Gegenstände des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung
 
Teil 3
 
Hochschulische Pflegeausbildung
 
§ 30Inhalt und Gliederung der hochschulischen Pflegeausbildung
§ 31Durchführung der hochschulischen Pflegeausbildung
§ 32Modulprüfungen und staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung
§ 33Prüfungsausschuss
§ 34Zulassung zur Prüfung, Nachteilsausgleich
§ 35Schriftlicher Teil der Prüfung
§ 36Mündlicher Teil der Prüfung
§ 37Praktischer Teil der Prüfung
§ 38Niederschrift, Rücktritt von der Prüfung, Versäumnisfolgen, Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, Prüfungsunterlagen
§ 39Bestehen und Wiederholung des staatlichen Prüfungsteils
§ 40Erfolgreicher Abschluss der hochschulischen Pflegeausbildung, Zeugnis
§ 41Prüfung bei Modellvorhaben nach § 14 des Pflegeberufegesetzes
 
Teil 4
 
Sonstige Vorschriften
 
 
Abschnitt 1
 
Erlaubniserteilung
 
§ 42Erlaubnisurkunde
 
Abschnitt 2
 
Anerkennung von
ausländischen Berufsabschlüssen, erforderliche
Anpassungsmaßnahmen und Erbringung von Dienstleistungen
 
§ 43Allgemeines Verfahren, Bescheide, Fristen
§ 43aErforderliche Unterlagen
§ 44Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
§ 45Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
§ 45aInhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes als anwendungsorientierte Parcoursprüfung
§ 46Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
§ 47Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
§ 48Nachweis der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
§ 49Verfahren bei Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
 
Abschnitt 2a
 
Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 48a des Pflegeberufegesetzes
 
§ 49aFrist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
§ 49bErforderliche Unterlagen
§ 49cFrist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
§ 49dErlaubnisurkunde
 
Abschnitt 2b
 
Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
 
§ 49eErforderliche Unterlagen
 
Abschnitt 3
 
Fachkommission und Bundesinstitut für Berufsbildung
 
§ 50Aufgaben der Fachkommission
§ 51Erarbeitung und Inhalte der Rahmenpläne
§ 52Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne
§ 53Mitgliedschaft in der Fachkommission
§ 54Vorsitz, Vertretung
§ 55Sachverständige, Gutachten
§ 56Geschäftsordnung
§ 57Aufgaben der Geschäftsstelle
§ 58Sitzungen der Fachkommission
§ 59Reisen und Aufwandsentschädigung
§ 60Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung
 
Abschnitt 4
 
Übergangs- und Schlussvorschriften
 
§ 61Übergangsvorschriften
§ 62Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 
Anlage  1Kompetenzen für die Zwischenprüfung nach § 7
Anlage  2Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 9 zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
Anlage  3Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 26 zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
Anlage  4Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 28 zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger
Anlage  5Kompetenzen für die Prüfung der hochschulischen Pflegeausbildung nach § 32
Anlage  6Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der beruflichen Pflegeausbildung
Anlage  7Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung der beruflichen Pflegeausbildung
Anlage  8Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildung
Anlage  9Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach § 44
Anlage 10(zu § 45 Absatz 9, § 45a Absatz 9)
Anlage 11Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach § 46
Anlage 12Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung nach § 47
Anlage 12aUrkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
Anlage 13Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Anlage 14(weggefallen)