Teil 1
Berufliche Pflegeausbildung zur
Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
Abschnitt 1
Ausbildung und Leistungsbewertung
§ 1 | Inhalt und Gliederung der Ausbildung |
§ 2 | Theoretischer und praktischer Unterricht |
§ 3 | Praktische Ausbildung |
§ 4 | Praxisanleitung |
§ 5 | Praxisbegleitung |
§ 6 | Jahreszeugnisse und Leistungseinschätzungen |
§ 7 | Zwischenprüfung |
§ 8 | Kooperationsverträge |
Abschnitt 2
Bestimmungen für die staatliche Prüfung
§ 9 | Staatliche Prüfung |
§ 10 | Prüfungsausschuss |
§ 11 | Zulassung zur Prüfung |
§ 12 | Nachteilsausgleich |
§ 13 | Vornoten |
§ 14 | Schriftlicher Teil der Prüfung |
§ 15 | Mündlicher Teil der Prüfung |
§ 16 | Praktischer Teil der Prüfung |
§ 17 | Benotung |
§ 18 | Niederschrift |
§ 19 | Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung, Zeugnis |
§ 20 | Rücktritt von der Prüfung |
§ 21 | Versäumnisfolgen |
§ 22 | Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche |
§ 23 | Prüfungsunterlagen |
§ 24 | Prüfung bei Modellvorhaben nach § 14 des Pflegeberufegesetzes |
Teil 2
Besondere Vorschriften
zur beruflichen Pflegeausbildung
nach Teil 5 des Pflegeberufegesetzes
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 25 | Anwendbarkeit der Vorschriften nach Teil 1 |
Abschnitt 2
Berufliche Ausbildung zur
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
§ 26 | Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung |
§ 27 | Gegenstände des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung |
Abschnitt 3
Berufliche Ausbildung zur
Altenpflegerin oder zum Altenpfleger
§ 28 | Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung |
§ 29 | Gegenstände des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung |
Teil 3
Hochschulische Pflegeausbildung
§ 30 | Inhalt und Gliederung der hochschulischen Pflegeausbildung |
§ 31 | Durchführung der hochschulischen Pflegeausbildung |
§ 32 | Modulprüfungen und staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung |
§ 33 | Prüfungsausschuss |
§ 34 | Zulassung zur Prüfung, Nachteilsausgleich |
§ 35 | Schriftlicher Teil der Prüfung |
§ 36 | Mündlicher Teil der Prüfung |
§ 37 | Praktischer Teil der Prüfung |
§ 38 | Niederschrift, Rücktritt von der Prüfung, Versäumnisfolgen, Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, Prüfungsunterlagen |
§ 39 | Bestehen und Wiederholung des staatlichen Prüfungsteils |
§ 40 | Erfolgreicher Abschluss der hochschulischen Pflegeausbildung, Zeugnis |
§ 41 | Prüfung bei Modellvorhaben nach § 14 des Pflegeberufegesetzes |
Teil 4
Sonstige Vorschriften
Abschnitt 1
Erlaubniserteilung
Abschnitt 2
Anerkennung von
ausländischen Berufsabschlüssen, erforderliche
Anpassungsmaßnahmen und Erbringung von Dienstleistungen
§ 43 | Allgemeines Verfahren, Bescheide, Fristen |
§ 44 | Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes |
§ 45 | Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes |
§ 46 | Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes |
§ 47 | Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes |
§ 48 | Nachweis der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum |
§ 49 | Verfahren bei Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum |
Abschnitt 3
Fachkommission und Bundesinstitut für Berufsbildung
§ 50 | Aufgaben der Fachkommission |
§ 51 | Erarbeitung und Inhalte der Rahmenpläne |
§ 52 | Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne |
§ 53 | Mitgliedschaft in der Fachkommission |
§ 54 | Vorsitz, Vertretung |
§ 55 | Sachverständige, Gutachten |
§ 56 | Geschäftsordnung |
§ 57 | Aufgaben der Geschäftsstelle |
§ 58 | Sitzungen der Fachkommission |
§ 59 | Reisen und Aufwandsentschädigung |
§ 60 | Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung |
Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 61 | Übergangsvorschriften |
§ 62 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1 | Kompetenzen für die Zwischenprüfung nach § 7 |
Anlage 2 | Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 9 zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann |
Anlage 3 | Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 26 zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger |
Anlage 4 | Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 28 zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger |
Anlage 5 | Kompetenzen für die Prüfung der hochschulischen Pflegeausbildung nach § 32 |
Anlage 6 | Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der beruflichen Pflegeausbildung |
Anlage 7 | Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung der beruflichen Pflegeausbildung |
Anlage 8 | Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildung |
Anlage 9 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach § 44 |
Anlage 10 | Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung nach § 45 |
Anlage 11 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach § 46 |
Anlage 12 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung nach § 47 |
Anlage 13 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
Anlage 14 | Anlage zur Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |