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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe* (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)
Anlage 10 (zu § 45 Absatz 9, § 45a Absatz 9)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1617;
bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote)

Die/der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses


Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung
für
                    
Name, Vorname
 
Geburtsdatum              Geburtsort
 
 
hat am                    die staatliche Kenntnisprüfung nach § 45/§ 45a* der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe bestanden/nicht bestanden* .
Ort, Datum
 
(Siegel)

 
 
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) 
*
Nichtzutreffendes streichen.