Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe* (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)
Anlage 9 (zu § 44 Absatz 3 Satz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1616;
bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote)

                 
Bezeichnung der Einrichtung


Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
Name, Vorname
 
Geburtsdatum              Geburtsort
 
 
hat in der Zeit vom             bis             regelmäßig an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach § 44 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe von der zuständigen Behörde vorgeschrieben wurde.
Das Abschlussgespräch hat sie/er bestanden/nicht bestanden* .
Ort, Datum
 
(Stempel)

 
 
(Unterschrift(en) oder qualifizierte elektronische Signatur(en) der Einrichtung) 
*
Nichtzutreffendes streichen.