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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Pflegeberufe 1 (Pflegeberufegesetz - PflBG)
Inhaltsübersicht 

Teil 1
Allgemeiner Teil
 
Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§  1Führen der Berufsbezeichnung
§  2Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§  3Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis
 
Abschnitt 2
Vorbehaltene Tätigkeiten
§  4Vorbehaltene Tätigkeiten
 
Teil 2
Berufliche Ausbildung in der Pflege
 
Abschnitt 1
Ausbildung
§  5Ausbildungsziel
§  6Dauer und Struktur der Ausbildung
§  7Durchführung der praktischen Ausbildung
§  8Träger der praktischen Ausbildung
§  9Mindestanforderungen an Pflegeschulen
§ 10Gesamtverantwortung der Pflegeschule
§ 11Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 12Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 13Anrechnung von Fehlzeiten
§ 14Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3c oder § 64d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 15Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs
 
Abschnitt 2
Ausbildungsverhältnis
§ 16Ausbildungsvertrag
§ 17Pflichten der Auszubildenden
§ 18Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
§ 19Ausbildungsvergütung
§ 20Probezeit
§ 21Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 22Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 23Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 24Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 25Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
 
Abschnitt 3
Finanzierung der
beruflichen Ausbildung in der Pflege
§ 26Grundsätze der Finanzierung
§ 27Ausbildungskosten
§ 28Umlageverfahren
§ 29Ausbildungsbudget, Grundsätze
§ 30Pauschalbudgets
§ 31Individualbudgets
§ 32Höhe des Finanzierungsbedarfs; Verwaltungskosten
§ 33Aufbringung des Finanzierungsbedarfs; Verordnungsermächtigung
§ 34Ausgleichszuweisungen
§ 35Rechnungslegung der zuständigen Stelle
§ 36Schiedsstelle; Verordnungsermächtigung
 
Teil 3
Hochschulische Pflegeausbildung
§ 37Ausbildungsziele
§ 38Durchführung des Studiums
§ 38aTräger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung
§ 38bAusbildungsvertrag zur hochschulischen Pflegeausbildung
§ 39Abschluss des Studiums, staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung
§ 39aFinanzierung der hochschulischen Pflegeausbildung
 
Teil 4
Anerkennung
ausländischer Berufsabschlüsse;
Zuständigkeiten; Fachkommission;
Statistik und Verordnungsermächtigungen; Bußgeldvorschriften
 
Abschnitt 1
Außerhalb des Geltungsbereichs
des Gesetzes erworbene Berufsabschlüsse
§ 40Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen
§ 41Gleichwertigkeit entsprechender Ausbildungen
§ 42Erlaubnis bei Vorlage von Nachweisen anderer EWR-Vertragsstaaten
§ 43Feststellungsbescheid
 
Abschnitt 2
Erbringen von Dienstleistungen
§ 44Dienstleistungserbringende Personen
§ 45Rechte und Pflichten
§ 46Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde
§ 47Bescheinigungen der zuständigen Behörde
§ 48Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
 
Abschnitt 2a
Partielle Berufsausübung
§ 48aErlaubnis zur partiellen Berufsausübung
§ 48bDienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
 
Abschnitt 3
Aufgaben und Zuständigkeiten
§ 49Zuständige Behörden
§ 50Unterrichtungspflichten
§ 51Vorwarnmechanismus
§ 52Weitere Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden
 
Abschnitt 4
Fachkommission, Beratung,
Aufbau unterstützender Angebote und Forschung
§ 53Fachkommission; Erarbeitung von Rahmenplänen
§ 54Beratung; Aufbau unterstützender Angebote und Forschung
 
Abschnitt 5
Statistik und Verordnungsermächtigung
§ 55Statistik; Verordnungsermächtigung
§ 56Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Finanzierung; Verordnungsermächtigungen
 
Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften
§ 57Bußgeldvorschriften
 
Teil 5
Besondere Vorschriften über
die Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege
§ 58Führen der Berufsbezeichnungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege
§ 59Gemeinsame Vorschriften; Wahlrecht der Auszubildenden
§ 60Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger; Ausbildungsziel und Durchführung der Ausbildung
§ 61Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger; Ausbildungsziel und Durchführung der Ausbildung
§ 62Überprüfung der Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege
 
Teil 6
Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 63Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 64Fortgeltung der Berufsbezeichnung
§ 64aAnspruch auf die Wahl einer anderen Berufsbezeichnung
§ 65Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen; Bestandsschutz
§ 66Übergangsvorschriften für begonnene Ausbildungen nach dem Krankenpflegegesetz oder dem Altenpflegegesetz
§ 66aÜbergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
§ 66bÜbergangsvorschriften und Zahlung einer Vergütung für begonnene hochschulische Pflegeausbildungen nach Teil 3 dieses Gesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung
§ 66cÜberleitung von begonnenen hochschulischen Pflegeausbildungen nach Teil 3 dieses Gesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung
§ 67Kooperationen von Hochschulen und Pflegeschulen
§ 68Evaluierung
Anlage(weggefallen)