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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung - 7. PflegeArbbV)
§ 6
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2028 außer Kraft.
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