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Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Zweck
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
  § 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz
  § 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  § 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  § 6 Pflanzenschutzmaßnahmen
  § 7 (weggefallen)
  § 8 Anordnungen der zuständigen Behörden
Abschnitt 3
 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater
  § 9 Persönliche Anforderungen
  § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung
  § 11 Aufzeichnungs- und Informationspflichten
Abschnitt 4
 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  § 14 Verbote
  § 15 Beseitigungspflicht
  § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten
  § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
  § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
  § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
  § 20 Versuchszwecke
  § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  § 22 Weitergehende Länderbefugnisse
Abschnitt 5
 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
  § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
  § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
  § 25 Ausfuhr
  § 26 Getrennte Lagerung
  § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 6
 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren
  § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
  § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen
  § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung
  § 31 Kennzeichnung
  § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
  § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
  § 34 Beteiligungen
  § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
  § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
  § 37 Neue Erkenntnisse
  § 38 Verlängerung der Zulassung
  § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung
  § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
Abschnitt 7
 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
  § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten
  § 42 Zusatzstoffe
  § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen
  § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe
  § 45 Pflanzenstärkungsmittel
Abschnitt 8
 Parallelhandel
  § 46 Genehmigung für den Parallelhandel
  § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel
  § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel
  § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel
  § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel
  § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf
Abschnitt 9
 Pflanzenschutzgeräte
  § 52 Prüfung
  § 53 Betriebsanleitung
Abschnitt 10
 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten
  § 54 Entschädigung
  § 55 Forderungsübergang
  § 56 (weggefallen)
Abschnitt 11
 Behörden, Überwachung
  § 57 Julius Kühn-Institut
  § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
  § 59 Durchführung in den Ländern
  § 60 Behördliche Anordnungen
  § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen
  § 62 Befugte Zolldienststellen
Abschnitt 12
 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung
  § 63 Auskunftspflicht
  § 64 Meldepflicht
  § 65 Geheimhaltung
  § 66 Übermittlung von Daten
  § 67 Außenverkehr
Abschnitt 13
 Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 68 Bußgeldvorschriften
  § 69 Strafvorschriften
Abschnitt 14
 Schlussbestimmungen
  § 70 Unberührtheitsklausel
  § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus
  § 72 Eilverordnungen
  § 73 (weggefallen)
  § 74 Übergangsvorschriften