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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung
§ 4 

Die Stiftung erhält eine Satzung, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates errichtet und die sie in gleicher Weise ändern und ergänzen kann.