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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung
§ 8 

Die Mitglieder des Beirats sind vom Stiftungsrat aus dem Kreis von Sachverständigen zu berufen. Das Nähere regelt die Satzung.