Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2
Voraussetzungen für die
Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
sowie für das Ausstellen von Produkten
§ 3 | Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt |
§ 4 | Harmonisierte Normen |
§ 5 | Normen und andere technische Spezifikationen |
§ 6 | Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt |
§ 7 | CE-Kennzeichnung |
§ 8 | Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen |
Abschnitt 3
Bestimmungen
über die Befugnis erteilende Behörde
§ 9 | Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde |
§ 10 | Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde |
§ 11 | Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde |
Abschnitt 4
Notifizierung von
Konformitätsbewertungsstellen
§ 12 | Anträge auf Notifizierung |
§ 13 | Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung |
§ 14 | Konformitätsvermutung |
§ 15 | Erteilung der Befugnis, Notifizierungsverfahren |
§ 16 | Verpflichtungen der notifizierten Stelle |
§ 17 | Meldepflichten der notifizierten Stelle |
§ 18 | Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen |
§ 19 | Widerruf der erteilten Befugnis |
Abschnitt 5
GS-Zeichen
§ 20 | Zuerkennung des GS-Zeichens |
§ 21 | Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle |
§ 22 | Pflichten der GS-Stellen |
§ 23 | Einbeziehung von externen Stellen |
§ 24 | Pflichten des Herstellers und des Einführers |
Abschnitt 6
Marktüberwachung, Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
und Ausschuss für Produktsicherheit
§ 25 | Marktüberwachung |
§ 26 | Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin |
§ 27 | Ausschuss für Produktsicherheit |
Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 28 | Bußgeldvorschriften |
§ 29 | Strafvorschriften |
Anlage | Gestaltung des GS-Zeichens |