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Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt *

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sowie für das Ausstellen von Produkten
  § 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
  § 4 Harmonisierte Normen
  § 5 Normen und andere technische Spezifikationen
  § 6 Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt
  § 7 CE-Kennzeichnung
  § 8 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Abschnitt 3
 Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde
  § 9 Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde
  § 10 Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde
  § 11 Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde
Abschnitt 4
 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
  § 12 Anträge auf Notifizierung
  § 13 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung
  § 14 Konformitätsvermutung
  § 15 Erteilung der Befugnis, Notifizierungsverfahren
  § 16 Verpflichtungen der notifizierten Stelle
  § 17 Meldepflichten der notifizierten Stelle
  § 18 Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
  § 19 Widerruf der erteilten Befugnis
Abschnitt 5
 GS-Zeichen
  § 20 Zuerkennung des GS-Zeichens
  § 21 Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle
  § 22 Pflichten der GS-Stellen
  § 23 Einbeziehung von externen Stellen
  § 24 Pflichten des Herstellers und des Einführers
Abschnitt 6
 Marktüberwachung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und Ausschuss für Produktsicherheit
  § 25 Marktüberwachung
  § 26 Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  § 27 Ausschuss für Produktsicherheit
Abschnitt 7
 Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 28 Bußgeldvorschriften
  § 29 Strafvorschriften
  Anlage Gestaltung des GS-Zeichens