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Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden

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  Eingangsformel
Abschnitt 1
 Qualifizierte Verbraucherverbände
Unterabschnitt 1
 Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes
  § 1 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
  § 2 Angaben zu den Mitgliedern des Vereins
  § 3 Angaben zu den Organmitgliedern
  § 4 Angaben zur Tätigkeit des Vereins
  § 5 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins
  § 6 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Vereins
Unterabschnitt 2
 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
  § 7 Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
  § 8 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände auf Antrag
  § 9 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung
Abschnitt 2
 Qualifizierte Wirtschaftsverbände
Unterabschnitt 1
 Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschafts- verbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
  § 10 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
  § 11 Angaben zu den Mitgliedsunternehmern
  § 12 Angaben zu den Organmitgliedern des Verbands
  § 13 Angaben zur Tätigkeit des Verbands
  § 14 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Verbands
  § 15 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Verbands
Unterabschnitt 2
 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
  § 16 Mitteilungspflichten der qualifizierten Wirtschaftsverbände
  § 17 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung und Aufhebung der Eintragung
Abschnitt 3
 Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
  § 18 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
  § 19 Mitteilungspflichten der qualifizierten Einrichtungen
  § 20 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen auf Antrag
  § 21 Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen
Abschnitt 4
 Jährliche Berichtspflichten
  § 22 Inhalt der Berichtsplichten
  § 23 Nachfrist zur Erfüllung der Berichtspflichten
Abschnitt 5
 Ordnungswidrigkeiten; Schlussbestimmung
  § 24 Ordnungswidrigkeiten
  § 25 Inkrafttreten