Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik (Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung - QFUV) § 12Gliederung der Umschulungsprüfung
Die Umschulungsprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
1.
„Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“,