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Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Umschulungsabschluss
  § 1 Umschulungsabschluss; Berufsbezeichnung
Abschnitt 2
 Umschulung
  § 2 Ziel der Umschulung
  § 3 Dauer der Umschulung
  § 4 Gliederung der Umschulung
  § 5 Umschulungslehrgang
  § 6 Betriebliche Umschulungsphase
  § 7 Teilnahmenachweise
Abschnitt 3
 Umschulungsprüfung
  § 8 Ziel der Umschulungsprüfung
  § 9 Zuständige Stelle
  § 10 Zulassungsvoraussetzungen
  § 11 Dauer des Prüfungsverfahrens
  § 12 Gliederung der Umschulungsprüfung
  § 13 Prüfungsbereiche der Prüfungsteile
  § 14 Prüfungsbereich „Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements“
  § 15 Prüfungsbereich „Prüf- und Messtechnik“
  § 16 Prüfungsbereich „Interpretieren technischer Dokumente“
  § 17 Prüfungsbereich „Planen von Prüfprozessen“
  § 18 Prüfungsbereich „Durchführen von Prüfprozessen“
  § 19 Prüfungsbereich „Dokumentieren von Prüfergebnissen“
  § 20 Prüfungsbereich „Auswerten, Bewerten und Kommunizieren von Prüfergebnissen“
  § 21 Form der Umschulungsprüfung
  § 22 Prüfung im Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“
  § 23 Mündliche Ergänzungsprüfung
  § 24 Prüfung im Prüfungsteil „Fertigungsprüftechnik“
  § 25 Bewertung der Prüfungsleistungen
  § 26 Bestehen der Umschulungsprüfung; Gesamtnote
  § 27 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  § 28 Wiederholung der Umschulungsprüfung
Abschnitt 4
 Schlussvorschriften
  § 29 Inkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 5)
Umschulungslehrgang
  Anlage 2 (zu den §§ 25 und 26)
Bewertungsmaßstab und -schlüssel