Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik (Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung - QFUV) § 9Zuständige Stelle
Die Umschulungsprüfung wird von der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle durchgeführt.