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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik (Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung - QFUV)
§ 4 Gliederung der Umschulung

Die Umschulung gliedert sich in
1.
einen Umschulungslehrgang nach § 5 und
2.
eine betriebliche Umschulungsphase nach § 6.