zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV)
§ 8.01
Allgemeine Bestimmungen
Wer ein Radarpatent erwerben will, muss
a)
mindestens 18 Jahre alt sein;
b)
Inhaber eines Schifferpatentes und
c)
Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses sein.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular