Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV) Anlage A1aZuständige Behörden für die Ausstellung von auf dem Rhein gültigen Bordbüchern
(Fundstelle: BGBl. II 2016, S. 718)
Staat
Behörde
Ausstellungszeitraum
Die Liste der zuständigen Behörden wird von der ZKR auf der Website www.ccr-zkr.org bekannt gemacht.