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Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung)

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  Inhaltsübersicht
Teil I
 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 1
 Allgemeine Bestimmungen für Teile I, II und III
  § 1.01 Geltungsbereich
  § 1.02 Begriffsbestimmungen
  § 1.03 Anordnungen vorübergehender Art der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
  § 1.04 Dienstanweisungen
  § 1.05 Überwachung
  § 1.06 Evaluierung
Kapitel 2
 Register
  § 2.01 Erfassung in einem digitalen Register
Teil II
 Befähigungen
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 3
 Allgemeine Bestimmungen
  § 3.01 Bezeichnung der Funktionen
  § 3.02 Geltung von Besatzungsdokumenten
  § 3.03 Ersatzausfertigung
  § 3.04 Kosten
Kapitel 4
 Tauglichkeit
  § 4.01 Tauglichkeit der Besatzungsmitglieder
  § 4.02 Regelmäßige Überprüfung der Tauglichkeit
  § 4.03 Tauglichkeit des Maschinisten
Kapitel 5
 Schifferdienstbuch und Fahrzeiten
  § 5.01 Schifferdienstbuch
  § 5.02 Nachweis von Fahrzeiten und Streckenfahrten
Kapitel 6
 Zugelassene Ausbildungsprogramme
  § 6.01 Zulassung eines Ausbildungsprogramms
Kapitel 7
 Zulassung zur und Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung
  § 7.01 Zulassung zur behördlichen Befähigungsprüfung
  § 7.02 Inhalt der behördlichen Befähigungsprüfung
  § 7.03 Prüfungskommission für behördliche Befähigungsprüfungen
Kapitel 8
 Überprüfung und Entzug der Befähigungszeugnisse
  § 8.01 Aussetzen der Gültigkeit des Befähigungszeugnisses
  § 8.02 Entzug des Befähigungszeugnisses
  § 8.03 Sicherstellung des als physisches Dokument ausgestellten Befähigungszeugnisses
Abschnitt 2
 Befähigungen auf Einstiegs- und Betriebsebene
Kapitel 9
 Anwendungsbereich dieses Abschnitts
  § 9.01 Funktionen auf Einstiegs- und Betriebsebene; Maschinist
Kapitel 10
 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse auf Einstiegs- und Betriebsebene
  § 10.01 Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten
  § 10.02 Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten des Maschinisten
  § 10.03 Gültigkeit und Ausstellung der Befähigungszeugnisse für die Einstiegs- und Betriebsebene
Abschnitt 3
 Befähigungen auf Führungsebene
Kapitel 11
 Patentpflicht und Patentarten
  § 11.01 Patentpflicht
  § 11.02 Patentarten
Kapitel 12
 Erwerb der Patente
  § 12.01 Rheinpatent
  § 12.02 Sportpatent
  § 12.03 Behördenpatent
  § 12.04 Antrag auf Zulassung zur behördlichen Befähigungsprüfung
  § 12.05 Befreiungen und Erleichterungen bei der Prüfung
  § 12.06 Prüfung im Rahmen eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
  § 12.07 Gültigkeit und Ausstellung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer
  § 12.08 Vorläufiges Rheinpatent
Kapitel 13
 Erwerb der Besonderen Berechtigungen
  § 13.01 Besondere Berechtigungen
  § 13.02 Besondere Berechtigung für Radarfahrten
  § 13.03 Besondere Berechtigung für das Befahren von Wasserstraßen, die als Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken ausgewiesen sind
  § 13.04 Besondere Berechtigung für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimen Charakter
  § 13.05 Besondere Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen, die mit Flüssigerdgas betrieben werden
  § 13.06 Besondere Berechtigung für das Führen von Großverbänden
Abschnitt 4
 Befähigungen für besondere Tätigkeiten
Kapitel 14
 Sicherheitspersonal auf dem ADN unterliegenden Fahrzeugen
  § 14.01 Verweis auf die Bestimmungen des ADN
Kapitel 15
 Sicherheitspersonal auf mit Flüssigerdgas (LNG) betriebenen Fahrzeugen
  § 15.01 Sachkunde und Einweisung
  § 15.02 Befähigungszeugnis
  § 15.03 Lehrgang und Prüfung
  § 15.04 Zulassung von Lehrgängen
  § 15.05 Kriterien zur Zulassung von Lehrgängen
  § 15.06 Gültigkeit und Verlängerung des Befähigungszeugnisses
Kapitel 16
 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
  § 16.01 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
  § 16.02 Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
  § 16.03 Basislehrgang für Sachkundige
  § 16.04 Auffrischungslehrgang für Sachkundige
  § 16.05 Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
  § 16.06 Kriterien zur Zulassung von Lehrgängen
  § 16.07 Ersthelfer
  § 16.08 Atemschutzgeräteträger
  § 16.09 Lehrgänge und Auffrischungslehrgänge für Ersthelfer und Atemschutzgeräteträger
  § 16.10 Art des Nachweises der Befähigung
  § 16.11 Anzahl des Sicherheitspersonals
  § 16.12 Pflichten des Schiffsführers und des Sachkundigen
  § 16.13 Aufsicht
Teil III
 Besatzung
Kapitel 17
 Allgemeines
  § 17.01 Allgemeines
  § 17.02 Gleichwertigkeit und Abweichungen
Kapitel 18
 Betriebsformen, Mindestruhezeit, Bordbuch
  § 18.01 Betriebsformen
  § 18.02 Mindestruhezeit
  § 18.03 Wechsel oder Wiederholung der Betriebsform
  § 18.04 Bordbuch – Fahrtenschreiber
Kapitel 19
 Mindestbesatzungen an Bord
  § 19.01 Ausrüstung der Fahrzeuge
  § 19.02 Mindestbesatzung der Motorschiffe und Schubboote
  § 19.03 Mindestbesatzung der starren Verbände und anderen starren Zusammenstellungen
  § 19.04 Mindestbesatzung der Fahrgastschiffe
  § 19.05 Nichterfüllung des Ausrüstungsstandards nach § 19.01
  § 19.06 Mindestbesatzung der übrigen Fahrzeuge
  § 19.07 Mindestbesatzung von Seeschiffen
  § 19.08 Mindestbesatzung von Kanalpenichen
  § 19.09 Mindestbesatzung von Sportfahrzeugen
  § 19.10 Ausnahme
Teil IV
 Übergangsbestimmungen
Kapitel 20
 Übergangsbestimmungen
  § 20.01 Gültigkeit der Schifferdienstbücher
  § 20.02 Gültigkeit der Bordbücher
  § 20.03 Gültigkeit der bisherigen Rheinpatente
  § 20.04 Gültigkeit der Behörden- und Sportpatente
  § 20.05 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
  § 20.06 Gültigkeit der bisherigen Streckenzeugnisse
  § 20.07 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
  § 20.08 Gültigkeit von Zeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen
  § 20.09 Gültigkeit der Radarpatente
  § 20.10 Gültigkeit der Qualifikation als Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen oder als Sachkundiger für LNG
  § 20.11 Anrechnung von Fahrzeiten
  Anlage 1 Tauglichkeitsnachweis in der Binnenschifffahrt (Muster)
  Anlage 2 Prüfungsprogramm für den Erwerb eines Sportpatentes und Behördenpatentes
  Anlage 3 Sportpatent
  Anlage 4 Behördenpatent
  Anlage 5 Besonderheiten für das Befahren von Abschnitten des Rheins, die als Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken ausgewiesen wurden
  Anlage 6 Bescheinigung Ersthelfer in der Fahrgastschifffahrt (Muster)
  Anlage 7 Bescheinigung Atemschutzgeräteträger in der Fahrgastschifffahrt (Muster)
  Anlage 8 Bescheinigung für den Nachweis der geforderten Ruhezeit nach § 18.03 Nummer 2 bis 6 (Muster)