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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen und zur Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen * (Rohrleitungsnetz- und Industrieanlagenumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung - RohrIndUTechAusbV)
§ 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Arbeiten an Rohrleitungen oder Anlagen“,
2.
„Einsetzen von Verfahrenstechnik“,
3.
„Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.