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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds (Reisesicherungsfondsgesetz - RSG)
§ 13
Sofortige Vollziehbarkeit
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Erteilung der Erlaubnis und der vorläufigen Erlaubnis haben keine aufschiebende Wirkung.
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