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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds (Reisesicherungsfondsgesetz - RSG)
§ 13 Sofortige Vollziehbarkeit

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Erteilung der Erlaubnis und der vorläufigen Erlaubnis haben keine aufschiebende Wirkung.