Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin*) (Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung - SchfAusbV) § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Schornsteinfeger und Schornsteinfegerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe 12 „Schornsteinfeger“ der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.