zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin*) (Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung - SchfAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular