Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin* (Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung - SchfAusbV) § 6Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.