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N-Lex
Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden *)
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Schutz von zu Sicherheitszwecken betriebenen Sende- und Empfangsfunkanlagen
§ 4 Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 5 Schutz von Flugfunk-Frequenzen
§ 6 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1)
Nach § 3 bundesweit besonders zu schützende Frequenzbereiche
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1)
Grenzwerte der Störfeldstärke von leitergebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen
Anlage 3 (zu § 3 Abs. 1)
Messvorschrift für Störaussendungen aus leitungsgebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 3 GHz
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