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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Ausgestaltung der Prüfungen nach § 32f des Wertpapierhandelsgesetzes bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern nach der Verordnung (EU) 2020/1503 (Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung - SchwarmfdPV)
Anlage (zu § 17 Absatz 1)
Ausfüllhinweise für den Fragebogen gemäß § 17 Absatz 1

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 856 - 857)
Im nachfolgend aufgeführten Fragebogen sind folgende Abkürzungen für die Prüfungsfeststellungen in der Spalte „Feststellung“ zu verwenden:
–:
Die Vorschrift ist nicht einschlägig.
0:
Die rechtlichen Vorgaben wurden im gesamten Berichtszeitraum eingehalten.
1:
Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraums beseitigt wurde.
2:
Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der nicht beseitigt werden kann.
3:
Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein behebbarer Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraums nicht beseitigt wurde.
4:
Bei der Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wurden sonstige Erkenntnisse gewonnen, die sich auf die fehlende oder nicht vollständige Berücksichtigung der durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgenommenen und veröffentlichten Auslegung beziehen, ohne dass zugleich ein Mangel bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben aufgetreten ist.
Tritt ein Mangel auf, der bereits bei der letzten Prüfung vorgelegen hat, ist dieser mit dem Symbol * zu kennzeichnen.
Fragebogen gemäß § 17 Absatz 1 SchwarmfdPV
Schwarmfinanzierungsdienstleister:
Berichtszeitraum:
Prüfungszeitraum:
Prüfungsstichtag:
Prüfungsfeststellungen:
Nr.VorschriftPrüfungsgebietFeststellungFundstelle
(Prüfungsbericht)
Pflichten nach der Verordnung (EU) 2020/1503
1Artikel 3
Abs. 1
Niederlassung in Union  
2Artikel 3
Abs. 2
Ehrliches, redliches und professionelles Erbringen der Schwarmfinanzierungsdienstleistungen im bestmöglichen Kundeninteresse  
3Artikel 3
Abs. 3
Verbot von Vorteilen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen zu bestimmten Schwarmfinanzierungsangeboten  
4Artikel 3
Abs. 4 und 5
Vorschläge für bestimmte Schwarmfinanzierungsprojekte  
5Artikel 3
Abs. 6
Einsatz von Zweckgesellschaften  
6Artikel 4Geschäftsleitung  
7Artikel 5Sorgfältige Prüfung  
8Artikel 6Kreditportfolioverwaltung  
9Artikel 7Beschwerdebearbeitung  
10Artikel 8Interessenkonflikte  
11Artikel 9Auslagerung  
12Artikel 10Erbringung von Dienstleistungen zur Verwahrung des Kundenvermögens und von Zahlungsdiensten  
13Artikel 11Aufsichtliche Kapitalanforderungen  
14Artikel 15
Abs. 3
Anzeige wesentlicher Änderungen  
15Artikel 16
Abs. 1 und 3
Berichterstattung  
16Artikel 18
Abs. 1 und 4
Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung  
17Artikel 19Kundeninformationen  
18Artikel 20Ausfallquoten  
19Artikel 21Geeignetheit  
20Artikel 22
Abs. 2 bis 7
Vorvertragliche Bedenkzeit  
21Artikel 23
Abs. 1 bis 4,
6 bis 9 und
11 bis 16
Anlagebasisinformationsblatt  
22Artikel 24
Abs. 1 bis 4
und 6 bis 8
Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform  
23Artikel 25Forum  
24Artikel 26Aufzeichnungen  
25Artikel 27
Abs. 1 bis 3
Marketingmitteilungen  
26Anhang IInhalte Anlagebasisinformationsblatt  
27Anhang IIKundeneinstufung  
Grenzüberschreitende Dienstleistung
28Wurden im Berichtszeitraum grenzüberschreitende Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erbracht?ja/
nein:
 
Sonstiges
29§ 32f Abs. 5
WpHG
Durch die Bundesanstalt festgelegte Prüfungsschwerpunkteja/
nein:
 
 Erläuterungen zu Nummer 29:
30Weitere Feststellungen, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der erbrachten Schwarmfinanzierungsdienstleistungen von Bedeutung und nicht durch die Nummern 1 bis 29 abgedeckt sindja/
nein:
 
 Erläuterungen zu Nummer 30:
31Kurze Beschreibung der identifizierten Mängel und der Vorschriften, gegen die ein Verstoß vorliegt, insbesondere unter Berücksichtigung der seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der ESMA vorgenommenen und veröffentlichten Normauslegung: