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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt * (Seeleute-Befähigungsverordnung - See-BV)
§ 61 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Zuständigkeiten und Befugnisse nach Maßgabe des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes, des Seefischereigesetzes und anderen Rechtsvorschriften zur Entziehung von Berechtigungen, Beschränkung von Berechtigungen oder Sicherstellung und Beschlagnahme der entsprechenden Urkunden bleiben durch die §§ 56 bis 59 unberührt.