Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten auf Kauffahrteischiffen mit einer Antriebsleistung von weniger als 750 Kilowatt sind ausreichende Befähigungen auf folgenden Gebieten nachzuweisen:
- 1.
Kommunikation,
- 2.
Schiffsbetriebstechnik,
- 3.
Instandhaltung,
- 4.
Elektrotechnik, Leittechnik,
- 5.
Überwachung des technischen Schiffsbetriebes.