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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen (Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung - SeeLAuFV)
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1)
Bewertungsmatrix im Auswahlverfahren

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 25)
Eine Reihung findet nur innerhalb einer Bewerbergruppe für denselben Eingangs-Lotsenausbildungsabschnitt statt.
LA 1 höchste Punktzahl
Eignungsuntersuchung 40
Kenntnisse der englischen Sprache 10
Beherrschen der deutschen Sprache 10
Geburtsjahrgang 10
Höchstes Abschlusszeugnis  
– allgemeinbildende Schule 5
ODER  
– Bachelorabschluss der Hochschule (NWO) 10
Fahrtzeit als NWO 10
Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft 15
Gesamt max. 105
LA 3 und LA 2 höchste Punktzahl
Eignungsuntersuchung 35
Kenntnisse der englischen Sprache 10
Beherrschen der deutschen Sprache 10
Geburtsjahrgang 10
Abschlusszeugnis der Fach- bzw. Hochschule 5
Dienststellung an Bord 7,5
Fahrtzeiten, Schiffsgröße 7,5
Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft 15
Gesamt max. 100