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Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Ausbildung
  § 1 Ziel und Inhalte der Ausbildung
  § 2 Aufbau und Dauer der Ausbildung
  § 3 Zulassung zur Ausbildung
  § 4 Durchführung der Ausbildung
  § 5 Theoretische Ausbildung
  § 6 Praktische Ausbildung
  § 7 Ausbildungsnachweise
  § 8 Abweichungen vom Ausbildungsgang
  § 9 Qualifikation der anleitenden und ausbildenden Seelotsinnen und Seelotsen
  § 10 Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 1
  § 11 Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 2
  § 12 Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 3
  § 13 Prüfungsinhalte
  § 14 Prüfungsentscheidung
  § 15 Wiederholung der Prüfung
  § 16 Rücktritt von der Prüfung
  § 17 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
  § 18 Kostenerstattung bei Bestallungsverzicht
  § 19 Seelotsenanwärterausweis und Seelotsenausweis
  § 20 Aufbewahrungsfrist
Abschnitt 2
 Fortbildung
  § 21 Fortbildungsverpflichtung
  § 22 Fortbildungsplan
  § 23 Nachweis
  § 24 Fortbildung für die Ausbildung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern
  Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2)
Ausbildungsrahmenplan
  Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1)
Bewertungsmatrix im Auswahlverfahren
  Anlage 3 (zu § 7 Absatz 2)
Bewertungsmaßstab
  Anlage 4 (zu § 9)
Inhalte für die Schulung der anleitenden Lotsen, Basis-Schulung
  Anlage 5 (zu den §§ 10 und 11)
Prüfungszeugnis Lotsenausbildungsabschnitt 1 und 2
  Anlage 6 (zu § 12)
Prüfungszeugnis über die Befähigung zur Seelotsin/zum Seelotsen
  Anlage 7 (zu § 19)
Ausweis für Seelotsinnen und Seelotsen sowie Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
  Anlage 8 (zu § 21)
Fortbildungsrahmenplan
  Anlage 9 (zu § 22)
Muster Lehrgangsbeschreibung