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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen (Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung - SeeLAuFV)
Anlage 7 (zu § 19)
Ausweis für Seelotsinnen und Seelotsen sowie Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 33 - 34)
7.1 Muster des Ausweises für Seelotsinnen und Seelotsen
Vorderseite:
Musterabbildung von der Vorderseite des Ausweises für eine Seelotsin oder einen Seelotsen.
Rückseite:
Musterabbildung von der Rückseite des Ausweises für eine Seelotsin oder einen Seelotsen.
7.2 Muster des Ausweises für Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
Vorderseite:
Musterabbildung von der Vorderseite des Ausweises für eine Seelotsenanwärterin oder einen Seelotsenanwärter.
Rückseite:
Musterabbildung von der Rückseite des Ausweises für eine Seelotsenanwärterin oder einen Seelotsenanwärter.