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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen (Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung - SeeLAuFV)
Anlage 5 (zu den §§ 10 und 11)
Prüfungszeugnis Lotsenausbildungsabschnitt 1 und 2

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 31)
Bundeslotsenkammer/Lotsenbrüderschaft[Logo]
Prüfungszeugnis
nach Abschluss des Lotsenausbildungsabschnitts 1/2 im Rahmen der Seelotsenausbildung
bzw. über die Eingangsprüfung zum Lotsenausbildungsabschnitt 3
Die Seelotsenanwärterin/Der Seelotsenanwärter


geboren am  in
hat die praktische Prüfung nach Abschluss des Lotsenausbildungsabschnitts 1/2 der Lotsenausbildung bzw. für die Zulassung zum Lotsenausbildungsabschnitt 3 bestanden.
, den




 
 
 Leitung der Prüfungskommission