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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenentschädigungsgesetz - SEG)
§ 69 Erlass von Verwaltungsvorschriften

Das Bundesministerium der Verteidigung erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.