Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung - SpaEfV) § 10Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.