Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält
- 1.
Bezeichnung des Spieles,
- 2.
- a)
im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Firmenbezeichnung und Sitz des Herstellers, b)
im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Namen, Geburtsdatum und -ort sowie Wohnort des Veranstalters,
- 3.
Beschreibung des Spieles, des Spielablaufs und, soweit erforderlich, Abbildungen oder Übersichtszeichnungen,
- 4.
Spielregeln und Gewinnplan,
- 5.
Bezeichnung der Plätze, an denen das Spiel veranstaltet werden darf,
- 6.
Angabe der Geltungsdauer,
- 7.
etwaige Nebenbestimmungen.