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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
§ 1 Ziele der Spitzensportförderung des Bundes

(1) Der Bund fördert den doping-, manipulations-, korruptions- und gewaltfreien Spitzensport in Deutschland und achtet dabei die verfassungsrechtlich verankerte Autonomie des Sports. Durch die Spitzensportförderung des Bundes sollen kontinuierliche Weltspitzenleistungen erreicht werden. Auf diese Weise soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sowie die gesamtstaatliche Repräsentation im In- und Ausland gestärkt werden. Die erfolgreiche Vertretung Deutschlands bemisst sich insbesondere nach Medaillengewinnen und Finalplatzierungen bei Olympischen und Paralympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften sowie World Games und Deaflympics.
(2) Spitzensport im Sinne dieses Gesetzes ist der Leistungssport, den der Bund zur gesamtstaatlichen Repräsentation systematisch fördert, um potenzialreiche Athletinnen und Athleten optimal auf internationale Spitzenwettkämpfe vorzubereiten.
(3) Die Spitzensportförderung des Bundes erfolgt grundsätzlich potenzial- und erfolgsorientiert und dient insbesondere folgenden leistungsbezogenen Zielen:
1.
der optimalen Vorbereitung auf und der Teilnahme an Wettkämpfen nach Absatz 1 Satz 4,
2.
dem Einsatz sowie der Aus- und Fortbildung hoch qualifizierter Trainerinnen und Trainer sowie ihrer angemessenen Vergütung,
3.
dem Aufbau, Erhalt und Betrieb leistungsfähiger, professioneller und nach den Grundsätzen guter Verbandsführung organisierter Verbandsstrukturen im Spitzensportbereich,
4.
der Ermöglichung optimaler Trainings- und Umfeldbedingungen für Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, hierzu zählt auch der Aufbau und Betrieb eines wirkungsorientierten Zentrums für Safe Sport e. V.,
5.
der Bereitstellung und Entwicklung von Sportwissenschaft, -medizin und -technik im Bereich des Spitzensports,
6.
der Bereitstellung einer Infrastruktur von Sportstätten für den Spitzensport.