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Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz
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§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Ausnahmen
§ 4 Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung
§ 5 Bauartzulassung
§ 6 Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 (weggefallen)
§ 9 (Berlin-Klausel)
§ 10 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften)
Anhang Zu § 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
Anlage 1 zum Anhang Schutzabstände nach Nummer 2.2.2 des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4
Anlage 2 zum Anhang Sicherheitsabstände nach Nummer 2.2.2 des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4
Anlage 3 zum Anhang Schutzabstände nach Nummer 3.2.2 des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III
Anlage 4 zum Anhang Sicherheitsabstände nach Nummer 3.2.2 des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III
Anlage 5 zum Anhang Verträglichkeitsgruppen nach Nummer 2.7 des Anhangs
Anlage 6 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg
Anlage 7 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg
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