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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1969)
§ 6 Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus

(1)
(2) Änderungen und Ergänzungen der Satzungen des Verbandes, die mit Rücksicht auf Absatz 1 vorgenommen werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.