Der Koordinierungsausschuss hat insbesondere die Aufgabe, 
- 1.
- Richtlinien aufzustellen für  - a)
- die Stoffgliederungspläne, 
- b)
- die Lehrpläne, 
- c)
- die ergänzenden und fortführenden Studien an der Bundesfinanzakademie, 
- d)
- die Gestaltung der berufspraktischen Ausbildungs- und Studienzeiten sowie 
- e)
- die berufspädagogische Fortbildung der Lehrenden, 
 
- 2.
- Maßnahmen zu empfehlen, die  - a)
- die Einheitlichkeit der Ausbildung, der Einführung und der Fortbildung sowie des Prüfungsverfahrens und der Prüfungsanforderungen gewährleisten sowie 
- b)
- der Entwicklung bundeseinheitlicher Fortbildungsmaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung dienen, 
 
- 3.
- Erfahrungen auszutauschen über  - a)
- die Auswahl der Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber und der Aufstiegsbewerberinnen und Aufstiegsbewerber und 
- b)
- die Durchführung der Ausbildung, der Einführung, der Prüfungen und der Fortbildung sowie 
 
- 4.
- Tagungen vorzubereiten  - a)
- für die Aus- und Fortbildungsreferentinnen und Aus- und Fortbildungsreferenten der Oberfinanzdirektionen oder der Landesfinanzbehörden, die die Aufgaben der Oberfinanzdirektion wahrnehmen, und 
- b)
- für die Leiterinnen und Leiter der Bildungseinrichtungen oder der Fachbereiche an Fachhochschulen der Verwaltung, soweit diese Bildungseinrichtungen und Fachbereiche der Ausbildung der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten dienen, sowie 
 
- 5.
- Veranstaltungen zur berufspädagogischen Fortbildung der Lehrenden vorzubereiten.