Der Koordinierungsausschuss hat insbesondere die Aufgabe,
- 1.
Richtlinien aufzustellen für
- a)
die Stoffgliederungspläne,
- b)
die Lehrpläne,
- c)
die ergänzenden und fortführenden Studien an der Bundesfinanzakademie,
- d)
die Gestaltung der berufspraktischen Ausbildungs- und Studienzeiten sowie
- e)
die berufspädagogische Fortbildung der Lehrenden,
- 2.
Maßnahmen zu empfehlen, die
- a)
die Einheitlichkeit der Ausbildung, der Einführung und der Fortbildung sowie des Prüfungsverfahrens und der Prüfungsanforderungen gewährleisten sowie
- b)
der Entwicklung bundeseinheitlicher Fortbildungsmaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung dienen,
- 3.
Erfahrungen auszutauschen über
- a)
die Auswahl der Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber und der Aufstiegsbewerberinnen und Aufstiegsbewerber und
- b)
die Durchführung der Ausbildung, der Einführung, der Prüfungen und der Fortbildung sowie
- 4.
Tagungen vorzubereiten
- a)
für die Aus- und Fortbildungsreferentinnen und Aus- und Fortbildungsreferenten der Oberfinanzdirektionen oder der Landesfinanzbehörden, die die Aufgaben der Oberfinanzdirektion wahrnehmen, und
- b)
für die Leiterinnen und Leiter der Bildungseinrichtungen oder der Fachbereiche an Fachhochschulen der Verwaltung, soweit diese Bildungseinrichtungen und Fachbereiche der Ausbildung der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten dienen, sowie
- 5.
Veranstaltungen zur berufspädagogischen Fortbildung der Lehrenden vorzubereiten.