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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung - StBAPO)
Anlage 11 (zu § 51 Absatz 1)
Studienfächer, Unterrichtsstunden, Mindestunterrichtsstunden für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1945 - 1946)
 Studienfächer:
Pflichtfächer
Mindestunterrichtsstunden
im Grundstudium
Mindestunterrichtsstunden
im Hauptstudium
Unterrichtsstunden
(zu 1. bis 11.
Mindestunterrichtsstunden)
bis zur
Zwischenprüfung
bis zum Ende des
Grundstudiums
1.Steuerrecht     
1.1Allgemeines Steuerrecht
1.1.1Abgabenrecht (Abgabenordnung, Vollstreckungsrecht, Steuerstrafrecht, Finanzgerichtsordnung)4011841159 
1.1.2Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung206262 
1.2Besonderes Steuerrecht     
1.2.1Steuern vom Einkommen und Ertrag7014745192 
1.2.2Umsatzsteuer359636132 
1.2.3Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen, Außenprüfung3910438142 
1.2.4Internationales Steuerrecht2525 
1.3Besteuerung der Gesellschaften
*Enthält 36 Stunden Körperschaftssteuer, die alternativ unter 1.2.1 Steuer vom Einkommen und Ertrag unterrichtet und geprüft werden können.
81*49130 
2.Privatrecht (Bürgerliches Recht, Insolvenzrecht)359292 
3.Öffentliches Recht (Staatsrecht, Europarecht, Öffentliches Dienstrecht)266060 
4.Wirtschaftswissenschaften (Finanzwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre in Wirtschaft und Verwaltung, Ökonomisches Verwaltungshandeln)4848 
5.Informations- und Wissensmanagement (Risikomanagementsysteme)2323 
6.Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement 55 
7.Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns95 
8.Methoden der Rechtsanwendung2020 
 Zwischensumme Pflichtfächer    1 235
 
 Studienfächer:
Wahlpflichtveranstaltungen (9.)
Schwerpunktthema (10.)
Fallstudien (11.) sowie Übungsstunden für die Studienfächer 1. bis 5.
Aufsichtsarbeiten einschließlich der Abschlussklausuren
Dispositionsstunden
Mindestunterrichtsstunden
im Grundstudium
Mindestunterrichtsstunden
im Hauptstudium
Unterrichtsstunden
(zu 1. bis 11.
Mindestunterrichtsstunden)
bis zur
Zwischenprüfung
bis zum Ende des
Grundstudiums
9.Wahlpflichtveranstaltungen:   
9.1zu ausgewählten Themen der Studienfächer 1. bis 4. und zu Fremdsprachen60 
9.2zu ausgewählten Themen der Studienfächer 6. bis 7., insbesondere zu den Themen Wissensmanagement und Umgang mit Innovationen60 
 Zwischensumme Wahlpflichtveranstaltungen    120
10.Schwerpunktthema  303030
11.Fallstudien 35
 Übungsstunden für die Studienfächer 1. bis 5. im Grund- und Hauptstudium 440
Aufsichtsarbeiten im Grund- und Hauptstudium (einschließlich der Abschlussklausuren)97
Dispositionsstunden im Grund- und im Hauptstudium243
 2 200