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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung - StBAPO)
Anlage 12 (zu § 58 Absatz 1)
Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1947)
   
Bildungseinrichtung  
 
Teilbeurteilung der Leistungen
 
von   
 Dienst- oder Amtsbezeichnung Vor- und Familienname
   
Finanzamt  
 
im Grundstudium
bis zur Zwischenprüfung
 
FachNotenpunktzahl
der Leistungen
Abgabenordnung
(ohne Vollstreckungs- und Steuerstrafrecht)
 
Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung 
Steuern vom Einkommen und Ertrag 
Umsatzsteuer 
Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen 
Privatrecht 
Öffentliches Recht 
  
Summe der Notenpunktzahlen 
Durchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO) 
Note (§ 12 Abs. 3 StBAPO) 
 
  Kenntnis genommen:
   
Ort, Datum Ort, Datum
   
Leitung der Bildungseinrichtung/des Fachbereichs Vor- und Familienname der beurteilten Person