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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung - StBAPO)
Anlage 14 (zu § 58 Absatz 1 und Absatz 3)
Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1950 - 1951)
   
Bildungseinrichtung  
 
Beurteilung der Leistungen
 
von   
 Dienst- oder Amtsbezeichnung Vor- und Familienname
   
Finanzamt  
 
im Hauptstudium
 
         
 Fach*1Notenpunktzahl 
 I.Studienleistungen im Hauptstudium      
  Abgabenrecht      
  Steuern vom Einkommen und Ertrag      
  Umsatzsteuer      
  Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung      
  Besteuerung der Gesellschaften      
  Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement*2      
  Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns*2      
  Summe der Notenpunktzahlen      
  Durchschnittsnotenpunktzahl
(§ 12 Abs. 3 StBAPO)
  (1)   
  Durchschnittsnotenpunktzahl x 5    (A) 
     (1) x 5 
         
 II.Schriftliche Arbeit      
  Leistung der schriftlichen Arbeit  (2)   
  Notenpunktzahl x 2    (B) 
     (2) x 2 
         
         
 III.Schwerpunktthema      
     (3)   
  Notenpunktzahl    (C) 
     (3) 
         
 Summe     
     
    A + B + C 
 Summe : 8     
     
    (A + B + C) : 8 
 Studiennote Hauptstudium
(analog § 12 Absatz 3 StBAPO)
     
         
Hinweise:
*1:Sofern Teilgebiete der nachstehenden Fächer zu einem Fach zusammengefasst werden, kann dieses Fach beurteilt werden.
*2:Die Leistungen in den Fächern „Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement“ und „Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns“ werden zusammen bewertet (Summe der Einzelleistungen : 2).
  Kenntnis genommen:
   
Ort, Datum Ort, Datum
   
Leitung der Bildungseinrichtung/des Fachbereichs Vor- und Familienname der beurteilten Person