Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung - StBAPO)
Anlage 2 (zu § 29 Absatz 1)
Fächer und Mindestunterrichtsstunden in der fachtheoretischen Ausbildung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1932)
      
 FächerMindest-
unterrichtsstunden
und anteilige
Übungsstunden
Unterrichtsstunden
insgesamt
 
  1.Politische Bildung, Staatskunde, Geschichte der Steuerverwaltung40  
  2.Allgemeine Verwaltungskunde, Recht des öffentlichen Dienstes   
  3.Allgemeines Abgabenrecht75  
  4.Allgemeine Rechtskunde   
  5.Steuern vom Einkommen und Ertrag180  
  6.Umsatzsteuer45  
  7.Buchführung und Bilanzwesen75  
  8.Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung   
  9.Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen)   
 10.Wirtschafts- und Sozialkunde   
 11.Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten)35  
 12.Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitstechnik), ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung60  
  Mindestunterrichtsstunden insgesamt 510 
 Unterrichtsstunden in den Fächern, für die keine Mindestunterrichtsstunden vorgesehen sind, zusätzliche Übungsstunden, Aufsichtsarbeiten, Dispositionsstunden 290 
   Gesamtstunden800