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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 27. Januar 2022
Art 1 Stiftung

Als sichtbares Zeichen für die Teilnahme an Einsätzen oder besonderen Verwendungen im Ausland im Rahmen humanitärer, friedenserhaltender oder friedensschaffender Maßnahmen stifte ich für Soldatinnen und Soldaten sowie für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr die Einsatzmedaille der Bundeswehr.