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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 27. Januar 2022
Art 2 Gestaltung

(1) Die Einsatzmedaille der Bundeswehr ist rund und aus bronze-, silber- oder goldfarbenem Metall. Sie trägt auf der Vorderseite den Bundesadler, die Rückseite ist glatt. Der Rand der Medaille und der Adler sind erhaben geprägt. Das schwarz-rot-goldene Medaillenband ist mit einer Spange zur Kennzeichnung des Einsatzes oder der besonderen Verwendung versehen. Die Spange ist entsprechend der Medaille aus bronze-, silber- oder goldfarbenem Metall.
(2) Für die Gestaltung der Einsatzmedaille der weiteren Stufe „Gefecht“ gilt Absatz 1 mit folgenden Maßgaben entsprechend:
1.
Die Medaille ist aus goldfarbenem Metall und hat einen schwarz-roten Rand.
2.
Der Bundesadler auf der Vorderseite der Medaille ist schwarz emailliert.
3.
Die goldfarbene Spange trägt in schwarzer Schrift die Bezeichnung „Gefecht“.
(3) Die Einsatzmedaille der Bundeswehr und die Einsatzmedaille der Stufe „Gefecht“ können in verkleinerter Form und als Bandsteg in den Farben des Medaillenbandes mit aufgesetzter verkleinerter Spange getragen werden.
(4) Die Einsatzmedaille nach Absatz 1 wird nur in der höchsten für den jeweiligen Einsatz oder die jeweilige besondere Verwendung zuerkannten Stufe getragen. Die Einsatzmedaille der Stufe „Gefecht“ nach Absatz 2 darf neben der Einsatzmedaille nach Absatz 1 getragen werden.