Fahrmotoren, Getriebe und sonstige Bauteile zur Kraftübertragung müssen unter Berücksichtigung der Streckenverhältnisse, der Zugzusammensetzungen und der Fahrgeschwindigkeiten für die größten betrieblich vorkommenden Antriebs- und Bremskräfte bemessen sein. Dabei sind insbesondere die Beanspruchungen
- 1.
beim generatorischen Bremsen,
- 2.
beim Schleudern sowie Überbremsen,
- 3.
bei stoßartigen Änderungen der Fahrleitungsspannung
zu beachten.