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Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen

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  Inhaltsübersicht
  Eingangsformel
Erster Abschnitt
 Allgemeines
  § 1 Anwendungsbereich und allgemeine Begriffsbestimmungen
  § 2 Grundregeln
  § 3 Allgemeine Anforderungen an den Bau der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
  § 4 Allgemeine Anforderungen an den Betrieb
  § 5 Technische Aufsicht
  § 6 Ausnahmen
Zweiter Abschnitt
 Betriebsleitung
  § 7 Unternehmer
  § 8 Betriebsleiter
  § 9 Bestätigung als Betriebsleiter
Dritter Abschnitt
 Betriebsbedienstete
  § 10 Allgemeine Anforderungen an Betriebsbedienstete
  § 11 Besondere Anforderungen an Fahrbedienstete
  § 12 Ausbildung und Prüfung der Fahrbediensteten
  § 13 Verhalten während des Dienstes
  § 14 Verhalten bei Krankheit
Vierter Abschnitt
 Betriebsanlagen
  § 15 Streckenführung
  § 16 Bahnkörper
  § 17 Oberbau
  § 18 Umgrenzung des lichten Raumes
  § 19 Sicherheitsräume
  § 20 Bahnübergänge
  § 21 Signalanlagen
  § 22 Zugsicherungsanlagen
  § 23 Nachrichtentechnische Anlagen
  § 24 Energieversorgungsanlagen
  § 25 Fahrleitungsanlagen
  § 26 Rückleitungen
  § 27 Beleuchtungsanlagen
  § 28 Rohrleitungen
  § 29 Brücken
  § 30 Tunnel
  § 31 Haltestellen
  § 32 Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige
Fünfter Abschnitt
 Fahrzeuge
  § 33 Fahrzeuggestaltung
  § 34 Fahrzeugmaße
  § 35 Fahrwerke
  § 36 Bremsen
  § 37 Antrieb
  § 38 Fahrsteuerung
  § 39 Stromabnehmer und Schleifer
  § 40 Signaleinrichtungen
  § 41 Bahnräumer und Schienenräumer
  § 42 Kupplungseinrichtungen
  § 43 Türen für den Fahrgastwechsel
  § 44 Fahrzeugführerplatz
  § 45 Innenbeleuchtung, Heizung und Lüftung
  § 46 Informationseinrichtungen
  § 47 Beschriftungen und Sinnbilder
  § 48 Ausrüstung für Notfälle
Sechster Abschnitt
 Betrieb
  § 49 Fahrordnung
  § 50 Zulässige Geschwindigkeiten
  § 51 Signale
  § 52 Einsatz von Betriebsbediensteten
  § 53 Besetzen der Züge mit Fahrbediensteten
  § 54 Fahrbetrieb
  § 55 Teilnahme am Straßenverkehr
  § 56 Verhalten bei Mängeln an Zügen
  § 57 Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
  § 58 Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
  § 59 Betriebsgefährdende oder betriebsstörende Handlungen
Siebenter Abschnitt
 Verfahrensvorschriften
  § 60 Prüfung der Bauunterlagen für Betriebsanlagen
  § 61 Aufsicht über den Bau von Betriebsanlagen und Fahrzeugen
  § 62 Inbetriebnahmegenehmigung für Betriebsanlagen und Fahrzeuge
Achter Abschnitt
 Ordnungswidrigkeiten, Schluß- und Übergangsvorschriften
  § 63 Ordnungswidrigkeiten
  § 64 Übergangsvorschrift
  § 65 Inkrafttreten
  Schlußformel
  Anlage 1 (zu § 20 Absatz 5 Nummer 1)
Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen
  Anlage 2 (zu § 36)
Grenzwerte für Bremsungen
  Anlage 3 (zu § 47 Abs. 2 Nr. 2)
Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen
  Anlage 4 (zu den §§ 20, 21, 40, 51)
Signale